Allgemeine Reisebedingungen

Wir bitten Sie um aufmerksame Kenntnisnahme der nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen welche die Vorschriften der §§ 651 a-m BGB und §§ 4-11 BGB-InfoV ergänzen und für diejenigen Reisen gelten, für die wir als Reiseveranstalter auftreten. Vermitteln wir ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach dem Gesetz und etwaigen AGB des fremden Veranstalters, soweit diese einbezogen wurden.

1. Reisevertragsabschluss

Mit der mündlichen, fernmündlichen oder schriftlichen Anmeldung zur Reise bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Annahme  (Reisebestätigung) zustande, Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt sodann zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot ausdrücklich oder schlüssig durch Leistung der Anzahlung annehmen.

2. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung

2.1 Für die vertraglich geschuldeten Leistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen des im Buchungszeitraum gültigen Kataloges bzw. Internetdarstellung zu der betreffenden Reise und der hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgebend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
2.2 Die genannten Reisepreise sind bindend. Wir können jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären und behalten uns vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Selbstverständlich werden Sie vor der Buchung auf erklärte Änderungen rechtzeitig hingewiesen.
2.3 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind.
2.4 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis zu ändern. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Fall der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
2.5 Falls Preiserhöhungen 5 % des Reisepreises übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch uns über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

3. Zahlung

3.1 Zur Absicherung der Kundengelder haben wir das Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreissicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert.. Ein Sicherungsschein befindet sich auf der Bestätigung.
3.2 Nach Vertragsschluss und Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein leistet der Reisende innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Bestätigung eine Anzahlung von i.d.R. 20 % des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.3. Bei Kurzfristigen Buchungen, die ab dem 30 Tag vor Reisbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist der volle Reisepreis sofort fällig wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr nach Ziffer 8 abgesagt werden kann.
3.4 Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus der Reisebestätigung.
3.5 Wird die fällige An- oder Restzahlung auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren.
3.6 Zahlungen können durch Überweisung oder Kreditkartenzahlungen erfolgen. Wählen Sie die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilen Sie bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkartenkonto. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so geraten Sie in Verzug und wir sind berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht. Bei Zahlung mit der Kreditkarte fällt eine Zahlungstransaktionsentgelt in Höhe von 1% des mit einer Kreditkarte bezahlten Betrages an.
3.7 Ausrüstungsgegenstände, die bei uns im Zusammenhang mit der gebuchten Reise gekauft werden, sind nach Inrechnungstellung vor Reisebeginn zu bezahlen. Sollten die Gegenstände vor Reisebeginn nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, behalten wir uns das Eigentum an den Gegenständen bis Erhalt der vollständigen Zahlung vor.
3.8. Eine angemessene Kaution darf vor Ort bei der Überlassung von Wertgegenständen wie z.B. Booten, Motoren o.ä. verlangt werden.

4. Rücktritt durch den Reisenden

4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Erklärung (empfohlen: schriftlich) wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns gewöhnlich ersparten Aufwendungen und einer eventuell anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen. Wir können diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert berechnen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist.
4.2 Pauschaliert können wir eine Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt, je nach Reiseart oder stornierter Leistung wie folgt verlangen:

Bei Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements:

Bis 50. Tag vor Reisebeginn

20 %

ab 49. bis 35. Tag vor Reisebeginn

50 %

ab 34. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn

80 %

ab 7. Tag vor Reisebeginn

90%

Bei Pauschalreisen zu Hotels, Pensionen, Busgruppenreisen:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn

20 %

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn

30 %

ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reisebeginn

40 %

ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn

60%

ab 6. Tag vor Reisebeginn

80%

Bei Bootsmiete (Angelboote, Kabinenkreuzer, Bootscharter,
Kutter-Törns, Hochseetouren):

Bis 45 Tage vor Reisebeginn

15 % des Mietpreises

ab 45 bis 35. Tag vor Reisebeginn

50 % des Mietpreises

ab 34. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn

80 % des Mietpreises

ab 7. Tag vor Reisebeginn

90 % des Mietpreises

Bei Vermietung von Mietwagen

Bis 31. Tag vor Reisebeginn

10% des Mietpreises

ab 30. bis 8. Tag vor Reisebeginn

30 % des Mietpreises

ab 7. Tag vor Reisebeginn

50 % des Mietpreises

Bei Nichtantritt der Reise

90 % des Mietpreises

Fähre, Flug, Bahnanreise:

Bei vermittelten Beförderungsleistungen gelten die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens.

 

 

5. Ersatzteilnehmer

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Für die Mehrkosten werden pauschal 30,00 Euro pro Reisevertrag erhoben. Es bleibt dem ursprünglich Reisenden und der Ersatzperson unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.

6. Umbuchung

Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich bis zum 35. Tag vor Reisebeginn möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Für eine Umbuchung kann von uns ein Entgelt von € 25,-- berechnet werden. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Rücktritts-, Umbuchungs- und Erklärungen in Bezug auf eine Ersatzperson sollten im Interesse des Reisenden und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Mindestteilnehmerzahl in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und wir in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Ein Rücktritt ist durch uns bis vier Wochen vor Reisebeginn zulässig. Wir informieren den Kunden selbstverständlich zu einem früheren Zeitpunkt, sobald ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Absage wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen erhält der Kunde zurück.

8. Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände

8.1 Die Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt richtet sich nach den Vorschriften des § 651j BGB. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
8.2 Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertigesamt.de sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000 

9. Versicherungen

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen; Sie können eine solche Versicherung über uns bei der Europäischen Reiseversicherung erwerben. Im Versicherungsfall richten Sie bitte eine Schadensmeldung unverzüglich an die Europäische Reiseversicherung AG, Schadenabteilung, Postfach 80 05 45, 81605 München, Tel.: 089-41864309. Gleichzeitig bitten wir Sie, die Reise bei uns direkt zu stornieren. Wir empfehlen ebenso den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Auslands-Krankenversicherung sowie eine Reise-Zusatzversicherung, um Personen- und Sachschäden (ggf. auch beim Hochseeangeln) ebenfalls abzusichern.

10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, den in den Reiseunterlagen angegebenen Servicestellen oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir werden alles tun, um eine etwaige Leistungsstörung zu beheben. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten und die in den Reiseunterlagen angegebenen Stellen bzw. Personen zu benachrichtigen., so ist Vögler’s Angelreisen - Hamburg telefonisch oder per Telefax. Tel.: 040-7360570, Fax: 040-7329737, E-Mail: team@angelreisen.de zu erreichen. Wir werden unverzüglich alles Mögliche unternehmen, die Leistungsstörung zu beheben oder dem Reisenden eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Unterlassung der Mängelanzeige entfällt eine Minderungs- oder Schadensersatzverpflichtung des Reiseveranstalters. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine
10.2 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisteten wir innerhalb einer vom Kunden zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrages kündigen (empfohlen: schriftlich). Der Reisende schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese ihm gegenüber mangelfrei erbracht wurden. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunden und Reise insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht werden. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden pro Kunde und Reise bis 4.100,00 Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.  
11.2 Wir geben weder Fanggarantien noch haften wir für die Qualität gefangener Fische. Wir übernehmen keine Haftung für die Auswirkungen der Berufsfischerei oder wetterbedingte Beeinträchtigungen vor Ort. Der Kunde muss sich mit den örtlichen öffentlich-rechtlichen Angelvorschriften selbst vertraut machen und diese einhalten.
11.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Schäden, die unter Alkoholeinfluss verursacht werden, der Verursacher . Das gilt insbesondere für das Führen von Wasserfahrzeugen.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Sportveranstaltungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von uns sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.

12. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wir sind gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Reiseveranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Der Reiseveranstalter muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite air-ban.europa.eu und auf der Internetseite des Reiseveranstalters sowie in seinen Geschäftsräumen einsehbar.

13. Anspruchsanmeldung, Verjährung

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c - 651f BGB) sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende uns gegenüber unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Die Anspruchsanmeldung sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
13.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind darüber hinaus binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks für Ansprüche nach internationalen Abkommen anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung uns gegenüber innerhalb der in 14.1 genannten Monatsfrist anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder einer unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

14. Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen und aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z. B. Angelvorschriften, Umweltgesetze des Reiselandes) ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.

15. An- und Abreise

15.1 Wechseltage: Grundsätzlich ist Sonnabend der An- und Abreisetag. Bei Abweichungen finden Sie einen Hinweis im Katalogtext. Wenn nicht ausdrücklich andere Zeiten genannt werden, erfolgt die Übernahme der Unterkunft am Anreisetag ab 15. 00 Uhr. Am Abreisetag ist die Unterkunft vom Kunden bis spätestens 11. 00 Uhr im vertraglich vereinbarten Zustand zu übergeben, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Buchungsbestätigung.
15.2 Handgepäck: Bitte beachten Sie, dass sich bei Flug- und Fähranreise in Ihrem Handgepäck keine Messer, andere Schneidwerkzeuge oder spitze Gegenstände befinden.
15.3 Bei Eigenanreise: Bitte sorgen Sie für eine pünktliche Anreise.

16. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDatenSchG ein. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.  
Auf diesen Internetseiten werden Plugins des sozialen Netzwerkes facebook.com verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook").
Wenn Sie eine mit einem solchen Plugin versehene Internetseite unserer Internetpräsenz aufrufen, wird eine Verbindung zu den Facebook-Servern hergestellt und dabei das Plugin durch Mitteilung an Ihren Browser auf der Internetseite dargestellt. Hierdurch wird an den Facebook-Server übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Sind Sie dabei als Mitglied bei Facebook eingeloggt, ordnet Facebook diese Information Ihrem persönlichen Facebook-Benutzerkonto zu. Bei der Nutzung der Plugin-Funktionen (z.B. Anklicken des „Gefällt mir“-Buttons, Abgabe eines Kommentars) werden auch diese Informationen Ihrem Facebook-Konto zugeordnet, was Sie nur durch Ausloggen vor Nutzung des Plugins verhindern können. Nähere Informationen zur Erhebung und Nutzung der Daten durch Facebook, über Ihre diesbezüglichen Rechte Möglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Facebook.

17. Anwendung deutschen Rechtes, Gerichtsstand

17.1    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
17.2    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
17.3    Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.4    Der Kunden kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 17.5    Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner eines Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
17.6    Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
     a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
     b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem  Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Alle Angaben entsprechen dem Stand September 2011.
Reiseveranstalter:
Angelreisen Hamburg
Vögler’s Angelreisen GmbH
Wendenstraße 429
20537 Hamburg
Tel.: 040 736057-0
Fax: 040 7329737
Mail: team@angelreisen.de
Geschäftsführer: Patrick Schäfer
Amtsgericht Hamburg, HRB 90576
Umsatzsteuer-ID: DE 226221789

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung [AXA Corporate Solutions, Niederlassung Deutschland, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln], räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 18).