Einfuhr von selbstgeangeltem Fisch aus Norwegen
Leider hören wir immer wieder von Problemen bei der Einfuhr von selbstgeangeltem Fisch aus Norwegen. Wir haben uns um offizielle Stellungnahmen bemüht.
Nachfolgend zwei Mails, die wir zu diesem Thema erhalten haben:
Subject: Einfuhr von selbstgeangeltem Fisch aus Norwegen (27-Jun-2005 14:23)
From: Thomas.Herberg@hzam-fhf.bfinv.de
To: rahlf@angelreisen.de
Sehr geehrter Herr Rahlf,
Ich habe Ihre E-mail-Anfrage erhalten und nehme hierzu wie folgt
Stellung:
Gem. der VO(EWG) 136/2004 ist die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus
Drittländern nur bis zur Grenze von 1 kg ohne Veterinärzeugnisse
zulässig. Dies gilt nicht für Fischereierzeugnisse aus dem europäischen
Wirtschaftsraum, zu dem auch das Drittland Norwegen zählt.
Die Einfuhr von selbstgeangeltem Fisch aus Norwegen ist nach geltenden
Bestimmungen ohne Vorlage veterinärrechtlicher Dokumente für den
Verbrauch im eigenen Haushalt zulässig.
Meiner Kenntnis nach wird durch die hier örtlich zuständige
Veterinär-Grenzkontrollstelle des Landratsamtes Erding in Zusammenarbeit
mit meinen Abfertigungsstellen die o.a. Regelung analog zu Frankfurt
umgesetzt. Insofern bestehen hier keine gegensätzlichen Auffassungen
über den rechtlichen Rahmen der Zulässigkeit der privaten Einfuhr von
norwegischem Fisch.
Sollte es im Einzelfall dennoch zu einer von Ihnen angeführten Auskunft
gekommen sein, so kann dies nur in Unkenntnis des tatsächlichen
Herkunftslandes oder versehentlich geschehen sein.
Ich nehme Ihre Anfrage dennoch zum Anlass, meine Abfertigungsbeamten
nochmals auf die bestehende Regelung für Norwegen hinzuweisen und
bedanke mich für das von Ihnen gezeigte Interesse, die einheitliche
Verfahrensweise der zuständigen Behörden an den Flughäfen anzuregen.
Aus zollwertrechtlicher Sicht weise ich zusätzlich nachrichtlich
daraufhin, dass selbstgeangelter Fisch aus Norwegen nur bis zum Wert von
175,-€ abgabenfrei ist. Hier werden bei nicht vorhandenen Nachweisen
folgende Werte zugrunde gelegt:
Lachs, frisch: 6,-€ pro kg
Lachs, geräuchert: 15,-€ pro kg.
Sollte also der Wert des eingeführten Fisches die 175,-€ überschreiten,
so muß man mit Abgaben in Höhe von 10% des Wertes rechnen.
Für weiter Rückfragen stehe ich Ihnen gern jederzeit (auch telefonisch
unter 089-975 90 752) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herberg
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Subject: Innergemeinschaftliches Verbringen von Fisch aus Norwegen (22-Jun-2005 14:19)
From: hesse@tgsh.hessen.de
To: rahlf@angelreisen.de
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Tierärztliche GrenzkontrollStelle Hessen
Border Inspection Post - Frankfurt Airport
CCN, Gebäude 454, 60549 Frankfurt/Main
Telefon: ++49 (0)69 69 502 400
Telefax: ++49 (0)69 69 502 512
Dr. Hesse-Wolf
Amtstierärztin
poststelle@tgsh.hessen.de
Sehr geehrter Herr Rahlf,
die Einfuhr von Fisch und Fischereierzeugnissen zu Lebensmittelzwecken aus Norwegen ist harmonisiert, das bedeutet, daß Norwegen als EWR-Land
EU-Status besitzt und einem Innergemeinschaftlichen Verbringen mengenmäßig nichts im Wege steht.
Meines Wissens nach erlaubt Norwegen lediglich die Ausfuhr von 20 kg Fisch pro Person.
Falls bei der Einreise nach Deutschland Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung auftreten, sind die Angler berechtigt, den diensthabenden Veterinär zu kontaktieren.
Dies gilt auch für den Flughafen München.
Die Mengenbeschränkung von 1kg pro Person bestehen nur bei der Einreise aus einem Drittland (USA,Kanada, etc.), sofern keine EU-Genusstauglichkeits-bescheinigung der für das betreffende Drittland zuständigen Veterinärbehörde mitgeführt wird.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.Dr.Hesse-Wolf


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